Herr Gläser


§ 833

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

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Horst Gläser e.K.
Am Boehler Pfad 13
67126 Hochdorf-Assenheim
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